Anfrage des Gemeindevertreters Helmut Langguth zur Gemeindevertretersitzung am 03.07.2006

Seit dem Ausbau der Kläranlage in Grifte befinden sich die Wege rund um die Anlage in einem desolaten Zustand. Weiterhin wurde am Eingang der Anlage der angefallene Erdaushub gelagert. Wir fragen daher:
1. War die Beseitigung der Wegschäden, bedingt durch den Ausbau der Anlage, Bestandteil der Auftragsvergabe ?
2. Wurde der Zustand der Wege bei der Bauabnahme des Klärwerkes berücksichtigt ?
3. Werden die Wege wieder in einen akzeptablen Zustand versetzt und wenn ja, wann wird die Maßnahme durchgeführt ?
4. Wer trägt bei der Ausbesserung der Wege die anfallenden Kosten ? 5. Was wird mit dem gelagerten Erdaushub geschehen ?


Zu 1.) Bürgermeister Färber führt aus, dass eine Regelung über Schadensabwicklung an Feldwegen nicht Bestandteil der Auftragsvergabe ist. Vielmehr werden im Falle von Schäden diese nach der Verdingungsordnung öffentlicher Bauten (VOB) oder nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) mit dem Auftragnehmer geregelt.
Zu 2.) Bürgermeister Färber berichtet, dass zu Beginn der Baumaßnahme eine Fotodokumentation zur Beweissicherung erstellt wurde.
Zu 3.) Die vorbezeichnete Fotobeweissicherung zeigt auf, dass die Wege vor Beginn der Baumaßnahme in keinem besseren Zustand waren. Dennoch werden am Ende der Maßnahme gröbere Beschädigungen ausgebessert. Eine Abnahme der Arbeiten ist noch nicht erfolgt.
Zu 4.) Bürgermeister Färber informiert, dass entstehende Kosten für Ausbesserungsarbeiten am Feldweg von der auftragnehmenden Firma zu tragen sind.
Zu 5.) Bürgermeister Färber berichtet, dass ein Teil des Erdaushubs durch die Auftragnehmerin abtransportiert wird. Ein weiterer Teil der Bodenmengen wird voraussichtlich für Ausgleichsmaßnahmen vor Ort verwandt.