Antrag zur Gemeindevertretersitzung am 21.11.2011

Antrag der FWG-Fraktion zur Durchführung einer Lärmpegelmessung in Holzhausen im Bereich der A 49 durch das Amt für Straßen- und Verkehrswesen

Aufgrund vermehrter Beschwerden von Holzhäuser Bürgern bezüglich eines starken Anstieges der Lärmbelastung durch die A 49, hat die FWG Fraktion im Oktober eine schriftliche Befragung durchgeführt, deren Ergebnis diesen Eindruck bestätigt. Wir beantragen daher, den Gemeindevorstand zu beauftragen, beim Amt für Straßen- und Verkehrswesen einen Antrag auf Durchführung einer Lärmpegelmessung im Bereich der A 49 für den Ortsteil Holzhausen zu stellen.
Begründung:
Eine amtliche Lärmpegelmessung ist unablässig notwendig um feststellen zu können, ob im genannten Bereich die Voraussetzungen für weitergehende lärmreduzierende Maßnahmen erfüllt sind und so den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern geholfen werden kann.


Stellv. Fraktionsvorsitzender Opitz begründet den vorliegenden Antrag. Er führt weiter aus, dass mit der geforderten Lärmpegelmessung durch das Amt für Straßen- und Verkehrswesen Kassel festgestellt werden soll, wo und in welchen Bereichen Lärmbelastungen vorhanden sind.
Bürgermeister Färber führt hierzu aus, dass bereits in der Vergangenheit Hinweise von Anliegern auf Lärmbelästigungen der westlich der Autobahn gelegenen Gebäude in der Gemeindeverwaltung eingegangen seien. Diese Beschwerden entlang der Autobahn im Ortsteil Holzhausen haben zudem seit Aufbringen des neuen Asphaltbelages zugenommen. In einer umfassenden Erklärung hat das Hess. Wirtschafts- und Verkehrsministerium im November 2011 der Gemeinde mitgeteilt, dass eine erstellte schalltechnische Untersuchung ergeben hat, dass der Grenzwert für die Nachtzeit zwar überschritten wird, dies jedoch keine aktive Lärmschutzmaßnahmen auslöst. Vorweggehende Anträge der Gemeinde auf Reduzierung der Geschwindigkeit auf 100 km waren nach Ansicht der Fachbehörden nicht umsetzbar, da damit keine Minderung des Lärmpegels um 3 dba zu erreichen wäre.
Bereits im Mai 2010 hatte die Gemeinde zum Entwurf des Lärmaktionsplanes für den Regierungsbezirk Kassel - Teilplanstraßenverkehr - eine Stellungnahme mit dem Inhalt abgegeben, dass die von der Landesbehörde vorgenommene Einstufung als „Lärmbelastungspunkt" mit Blick auf die oben angegebenen Feststellungen falsch ist und gefordert wurde, den Ortsbereich Holzhausen an der A49 als „Lärmkonfliktpunkt" einzustufen und geeignete Maßnahmen zum Schutz der Bürger zu ergreifen. Das für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes zuständige Regierungspräsidium Kassel verwies hierzu darauf, dass Grundlage der Lärmkartierung überschlägige Berechnungen der Immissionsbelastungen zugrunde liegen, auf die örtlichen Verhältnisse abgestimmte Berechnungen aber genauere Werte liefern können.
Der Forderung der Gemeinde nach aktiven Lärmschutzmaßnahmen in Form eines Lärmschutzwalles sollte durch das Regierungspräsidium an die Hess. Straßen- und Verkehrsverwaltung weitergeleitet werden. Da der Lärmaktionsplan selbst keine eigenen Entscheidungs- und Umsetzungsbefugnisse für zusätzliche Maßnahme bietet, werde er dem Gemeindevorstand in seiner Sitzung am 16.11.2011 empfehlen, die Universität Kassel mit der Durchführung einer orientierenden Verkehrsmessung im Ortsteil Holzhausen an der A49 für die Dauer von zunächst 24 Stunden (Tagesmessung) zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig