Interessengemeinschaft Lärmschutz (IgL) A49
Inhalt der IgL-Infomail 1 / 2025 – Ausgangslage
Liebe Lärmbetroffene, Unterstützer und Interessenten!
Nach durchaus längerer Zeit melden wir uns gerade jetzt wieder mit einer Info-Mail,
weil wir nur noch wenige Wochen vor dem sogenannten Lückenschluss, also der Anbindung der Anbindung der A49 an die A5 bei Homberg / Ohm stehen.
Sobald diese Öffnung erfolgt besteht für den Nord-Süd-Verkehr eine deutlich attraktivere Verkehrsverbindung als es bisher die A5-A7 darstellen konnte – 30 Kilometer kürzer und keine Führung über Bergstrecken, so wie es bisher zwangsläufig z.B. die Steigungen „Am Pommer“ waren.
Es wird nicht lange dauern nach der Streckenfreigabe im März, bis alle Verkehrsteilnehmer mit den passenden Routenplänen dann die A 49 befahren.
Wir als Anwohner werden einen massiven Anstieg des Verkehrs am Tag und auch nachts erleben, insbesondere beim LKW-Verkehr. Besonders im sogenannten Nachtzeitraum von 22 bis 6 Uhr werden Lärmwerte erreicht werden, die und deren Folgen für eine vernünftige Lebensqualität so nicht mehr hinnehmbar sind!
Hohe Lärmwerte zudem bei Tag und Nacht, die krank machen („das Ohr schläft nicht“), die die Nutzung von Haus und Garten erheblich einschränken, den Wert der Immobilie deutlich negativ beeinflussen, ……
Fakt ist: Die baulichen Lärmschutzmaßnahmen an der alten A 49-Bestandstrecke sind erheblich schlechter als die, die im „Neubaubereich“ südlich Neuental bis Homberg / Ohm zum Schutz der dort lebenden Menschen gebaut wurden.
Kurzum:
Es ist wirklich niemandem vermittelbar, dass die Menschen hier an der Alttrasse A 49 von Kassel bis Neuental mit Blick auf „Lärm- und Gesundheitsschutz“
deutlich schlechter gestellt werden als die betroffenen Anwohner an der sogenannten
Neubaustrecke A49 von Neuental bis zur A5-Anschlussstelle Homberg / Ohm!
Denn politisch, juristisch und faktisch dürfen die Augen nicht verschlossen werden vor der historischen Entwicklung, dass
diese Autobahn A49 ursprünglich mit Ziel einer Anbindung im Bereich Marburg (= politisch gescheitert) projektiert war.
Dann jahrzehntelang als „Stumpfautobahn“ mit nur regionaler Bedeutung und
nach diversen Anläufen in verschiedenen politischen Konstellationen
– besonders im Land Hessen, aber auch im Bund –
jetzt mit Anschluss an die A5 zu einer neuen Autobahnstrecke, einer „innerdeutschen Top-Logistik-Strecke“, entwickelt wurde.
Unsere Kernforderung ist:
Für diese neue und durchgängig gesamtheitliche A49 mit deutlich erweiterter Bedeutung für das gesamte ÜBERREGIONALE Autobahnnetz des Bundes und entsprechend massiv ansteigender Verkehrsmenge
muss in allen Streckenabschnitten der Alt- und Neutrasse das gleiche Recht für Lärm- und Gesundheitsschutz gelten,
mit den denselben gesetzlichen Vorgaben für „aktiven Lärmschutz“!
Wir werden die durchaus komplexe Sachlage wie unterschiedliche Rechtslage aus Lärmsanierung oder Lärmvorsorge, die Konsequenzen aus aktivem oder nur passivem Lärmschutz, die Folgen für die betroffenen Anwohner, aber auch unsere Vorschläge und Erwartungen zur Verbessrung der bestehenden Ausgangslage in zwei folgenden Info-Mails beleuchten.
Bleiben Sie uns bitte bis dahin gewogen, wir freuen uns weiter auf Ihre Unterstützung in dieser Sache
Herzliche Grüße
Günther Schumann
Sprecher Interessengemeinschaft Lärmschutz (IgL) A 49
aktiver Lärmschutz für alle Anwohner der A49 – Interessengemeinschaft Lärmschutz A49
In Vorbereitung:
IgL-Infomail 2 / 2025: Lärmschutz A49 – Fakten und Erfahrungen
IgL-Infomail 3 / 2025: Lärmschutz A49 – Forderungen, Maßnahmen, Politik